One-stop solution for automated IT project delivery

Pöppelstr.7, 81541 München, Deutschland

AGBs

§ 1 Allgemeines

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Zero Workaround Solutions GmbH, Pöppelstrasse 7, 81541 München, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric Betz, im Folgenden ZWS genannt, und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kundens wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Vertragsvereinbarung

Die Vertragssprache ist deutsch. Bestehen deutsche sowie englische Textfassungen nebeneinander, gilt im Zweifel der Wortlaut der deutschen Fassung. Die Software ist für gewerbliche Kunden bestimmt (B2B). Mit der Aktivierung des Abonnements bestätigt der Kunde, die Software für gewerbliche Zwecke zu nutzen.

 

Nachträgliche Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ZWS ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen. Eine nachträgliche Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. ZWS wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl ZWS, als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

 

§ 2 Vertragsverhältnis

Testphase

Nach der Anmeldung über die Internetpräsenz von ZWS erhält der Kunde ein persönliches Konto. Diese Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde ist für deren sichere Aufbewahrung selbst verantwortlich. Die Registrierung unter falschem Namen und fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven Angaben behält sich der ZWS vor, das Konto zu löschen. Der Kunde ersetzt ZWS alle Schäden, die vom Kunden wegen einer Zuwiderhandlung gegen §2a zu vertreten sind. Mit der Registrierung (Eingabe Email-Adresse und Passwort und Klick auf “Registrieren”) kommt ein Vertrag zwischen ZWS und dem Kunden zustande.

 

Kostenpflichtige Nutzung

Meldet der Kunde sich nach der im Angebot definierten Testphase in seinem Kundenkonto an, so muss er, um in die Datenräume seines Kundenkontos zu gelangen, gültige Zahlungsinformationen hinterlegen und sämtliche seiner Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, Anzahl der gebuchter Account) bestätigen und ggf. Eingabefehler berichtigen, bevor er die Weiternutzung der Dienste von ZWS durch Klicken auf den Button „kostenpflichtig nutzen“ bestätigt. Meldet sich der Kunden nach der im Angeboten definierten Testphase nicht mehr an, so entstehen für ihn keine Kosten. ZWS wird das Kundenkonto dann nach 3 Monaten löschen.

 

Laufzeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode, im Falle eines kostenlosen Abonnements (in der Testphase) sofort, ohne Frist im jeweiligen Konto möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Nach Kündigung hat ZWS das Recht, das Konto inklusive aller Daten nach Wirksamwerden der Kündigung zu löschen.

 

§ 3 Leistungserbringung

Allgemein

ZWS ist ein Anbieter von Software-as-a-Service (SaaS) Lösungen mit Sitz in Deutschland. ZWS bietet für Kunden eine Lösung zur Optimierung ihrer Unternehmensprozesse an. Diese Lösungen und Nutzung derer durch Kunden bedingen die Speicherung persönlicher Inhalte und Daten mit dem Ziel und der Möglichkeit, auf diese gespeicherten Daten mittels bestimmter an das Internet angebundener Geräte und Computer zugreifen zu können.

 

Beginn der Leistungserbringung

Die gebuchten Leistungen werden dem Kunden unmittelbar nach der Eingabe der Zahlungsinformationen und Absendung der Zahlung zur Verfügung gestellt.

 

Leistungsverzögerungen

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von ZWS nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat ZWS nicht zu vertreten. Sie berechtigen ZWS dazu, die Leistungserbringung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

 

Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann ZWS vom Vertrag zurücktreten. ZWS verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

 

Datenzugriff

Es gilt die Datenschutzvereinbarung von ZWS. ZWS erhebt, speichert und verarbeitet Daten in dem Umfang, der für die vereinbarte Leistungserbringung notwendig ist. Die Datenspeicherung erfolgt in Deutschland.

 

§ 4 Zahlung

Zahlungsarten

ZWS nutzt den Zahlungsanbieter Stripe mit den Optionen der Bezahlung durch Kreditkarte oder PayPal. Link zu den Stripe AGB’s.

 

Preise

Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Die zu entrichtende Nutzungsgebühr für die von ZWS angebotenen Dienstleistungen ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung und ist abhängig von der gewählten Lizenzart.

 

Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit einer Zahlung mindestens 30 Tage in Verzug, ist ZWS berechtigt, die Leistung bis zur Zahlung des ausstehenden Entgelts zu verweigern. Dies geschieht zum Beispiel durch Einstellung des Zugangs zur Software. Gerät der Kunde mit einer Zahlung mindestens 60 Tage in Verzug, ist der ZWS berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Klarstellungshalber bleiben sämtliche Ansprüche auf säumige Zahlungen des Kunden von einer solchen außerordentlichen Kündigung unberührt. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank erhoben werden. Sollte der Kunden mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich ZWS vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass ZWS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 5 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kundens

Allgemein

Für Inhalt und Richtigkeit der an ZWS übermittelten Daten (Login-Daten, persönliche Daten, als auch Daten im Rahmen der Nutzung des SaaS-Dienstes) ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich.

 

Rechte Dritter

Der Kunde verpflichtet sich zudem, auf der ZWS-Plattform keine Daten zu speichern, freizugeben oder auf sonstige Weise anderen Kunden oder Dritten zur Verfügung zu stellen, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.

 

Log-in-Passwort

Der Kunde ist allein für die Verwaltung seines Log-in-Passwortes zuständig. Er trifft geeignete Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme durch Dritte und einen Verlust zu verhindern.

 

Vertraulichkeit

Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Das Passwort, welches dem Kunden den Zugang zum persönlichen Bereich und somit auch zur Datenerfassung und -speicherung ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Der Kunde trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern.

 

§ 6 Verfügbarkeit und Datensicherung

Verfügbarkeitsgarantie

ZWS übernimmt keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Dienste. ZWS sichert zudem nicht zu, dass die angebotenen Dienstleistungen oder Teile davon von jedem Ort aus verfügbar gemacht werden und genutzt werden können.

 

Datensicherungspflicht

Regelmäßige Datensicherungen werden im üblichen Rahmen und mit der notwendigen Sorgfalt durch ZWS erstellt. Jedoch übernimmt ZWS keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die vom Kunden in das System eingetragenen Daten. Der Kunde ist auch selbst dafür verantwortlich, in regelmäßigen Abständen angemessene Backups seiner Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. ZWS sichert nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die der Kunden zugreift, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.

 

§ 7 Gewährleistung

Verfügbarkeitsgarantie

ZWS übernimmt keine Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung dafür, dass

a) Die Nutzung der ZWS-Plattform Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entspricht

b) Alle Mängel oder Fehler bezüglich der Produkte oder Funktionalität, der dem Kunden als Bestandteil der Plattform bereitgestellten Software, behoben werden, wenn diese nicht die Kernfunktionalität beeinflussen.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, begründen Ratschläge oder Informationen, die der Kunde von ZWS erhalten hat, keine Gewährleistungsansprüche gegenüber ZWS. ZWS gewährleistet nicht, dass die Plattform für die Nutzung an anderen Standorten außerhalb des Vertragsgebiets geeignet oder verfügbar ist.

 

§ 8 Nutzung

Allgemein

Der Kunde verpflichtet sich, die von ZWS angebotenen Dienste nur im gesetzlich und nach diesen AGB zulässigen Umfang zu nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung führt zum Ausschluss des durch die Registrierung eingeräumten Nutzungsrechts. ZWS wird nach Bekanntwerden einer missbräuchlichen Nutzung das Kundenkonto des entsprechenden Kunden deaktivieren. Eventuell bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

 

Missbräuchliche Nutzung

Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere bei Urheberrechtsverstößen vor. Zudem liegt eine missbräuchliche Nutzung in der Bereitstellung, Verbreitung oder auf andere Art Nutzbarmachung von illegal erworbenen Daten sowie in der Verbreitung oder Bereitstellung von Daten zu illegalen Zwecken. Insbesondere ist die Nutzung der ZWS-Plattform

  • zum Versenden von Spam,
  • zum Senden und Speichern verletzender, obszöner, bedrohlicher, beleidigender oder in sonstiger Weise Rechte Dritter verletzender Inhalte,
  • zum Senden und Speichern von Viren, Würmern, Trojanern sowie schädlicher Computer Codes, Files, Scripts, Agents oder Programme,
  • zum Hochladen von Programmen die geeignet sind den Betrieb von ZWS zu stören, zu beeinträchtigen oder zu verhindern,
  • mit dem Versuch, unautorisierten Zugang zur ZWS-Plattform oder zu einzelnen Modulen, Systemen oder Anwendungen zu erhalten oder diesen Dritten zu gewähren
  • missbräuchlich.

 

Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, ZWS von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener bzw. gesetzlich festgelegter Kosten zur Rechtsverfolgung freizustellen, die auf einer nicht vertragsgemäßen, missbräuchlichen und/oder rechtswidrigen Nutzung der Webseiten-/Appdienste und ihrer Inhalte des Kunden beruhen. Der Kunde unterstützt ZWS bei der Abwehr dieser Ansprüche, insbesondere durch das zur Verfügung stellen sämtlicher, zur Verteidigung erforderlicher Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der ZWS durch die erfolgreiche Durchsetzung solcher Ansprüche seitens Dritter entsteht.

 

§ 9 Haftung

Unbefugte Kenntniserlangung

ZWS haftet nicht für

  • Schäden, die dem Kunden aus der Nutzung der Software entstehen und
  • Schäden aufgrund unbefugter Kenntniserlangung von persönlichen Kundendaten durch Dritte (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank).

ZWS kann ebenso nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Angaben und Informationen, welche die Kunden selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen Dritten missbraucht werden.

 

Gespeicherte Inhalte

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für gespeicherte Inhalte und Dateien, die lizenzpflichtig sind (z.B. Schriften und Bilder).

 

Ansprüche Dritter

Der Kunde verpflichtet sich, ZWS von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und ZWS die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

 

Verdacht auf Rechtswidrigkeit

ZWS ist zur sofortigen Sperre des Kontos berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig erlangt wurden und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte ZWS davon in Kenntnis setzen. ZWS hat den Kunden von der Sperrung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in München.

Rechtswahl

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

Salvatorische Klausel

Sollen sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordener Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

One-Stop-Lösung für die automatisierte IT-Projektabwicklung

Mitwirken

© 2024 BestCase